Glyngöre 424955 Harrislee

0461 - 80 71 60 00

Behandlungspflege (SGB V)

Medizinische Leistungen nach Verordnung des Haus- oder Facharztes:


  • Port Versorgung / Parenterale Ernährung
  • Verbandswechsel / Wundversorgung
  • Medikamentengabe, Stellen von Medikamenten
  • Injektionen
  • Blutzucker-/ Blutdruckkontrolle
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von Sonden und Kathetern
  • Kompressionsverbände
  • Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen

 und vieles mehr…

Grundpflege (SGB XI)

Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:


  • Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung;
  • Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme;
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen und beinhaltet:


  • Einkaufen
  • Reinigen der Wohnung
  • Spülen
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativ Versorgung)

  • Begleitung auf dem letzten Weg des Lebens durch professionell ausgebildete    Fachkräfte
  • In Kooperation mit dem Katharinen Hospiz Flensburg 24h Erreichbarkeit
  • Rund um die Uhr erreichbar für unsere Kunden
  • Schnelle Hilfe durch ausgebildete Fachkräfte

Hausnotruf

  • 24h Erreichbarkeit in Notfällen
  • Gibt Sicherheit wenn Sie alleine Zuhause leben

Individuelle Beratung

Für alle Fragen, wie z.B. Leistungen der Pflegekassen, Krankenkassen, der behördlichen Altenhilfe und etc. stehen wir beratend zur Seite.

Verhinderungspflege, Urlaubspflege, etc.

Wenn Sie einmal Urlaub brauchen oder aus verschiedenen Gründen nicht die Möglichkeit haben Ihren Angehörigen zu betreuen, unterstützen wir Sie gerne.

Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45 SGB XI)

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können von uns so genannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.